Hallo,   ich habe vor ein paar Tagen eine neutrale Anfrage zum Waffenrecht an die FDP gestellt, heute kam die Antwort.
Diese möchte ich mit euch Teilen.

Vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Das Recht auf legale Nutzung von Waffen ist gesetzlich geregelt.
In diesem Rahmen dürfen gesetzestreue Waffenbesitzer nicht in ihrem Recht auf Ausübung ihrer legalen und legitimen Hobbys eingeschränkt werden. Als Rechtsstaatspartei ist es für uns selbstverständlich, dass Waffen im Rahmen ihrer legalen Nutzung nicht pauschal mit Verbrechen in Verbindung zu bringen sind, solange nicht im Einzelfall das Gegenteil bewiesen ist.
Eine weitere Verschärfung des Waffenrechts lehnen wir ab.

Da aber das derzeitige Waffenrecht überaus komplex ist (die öffentliche Sachverständigenanhörung 2012 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass es nur noch von wenigen Beamten durchdrungen wird) fordern wir, dass das Waffenrecht neu geordnet wird, damit es auch für den juristischen Laien verständlich ist.
Die in der letzten Legislatur eingeführte Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift ist ein erster Schritt hin zu einem anwendungsfreundlichen und mehr Rechtssicherheit gewährleistendem Waffenrecht.

Vorab ist eine vollumfassende und unabhängige Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Fachverbände durchzuführen. Zu klären ist u.a.:
- inwieweit die rechtsstaatlich kritischen anlasslosen Kontrollen in Wohnungen und Privathäusern von Waffenbesitzern tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit führen,
- wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann,
- ob weitere Waffen als „historische Waffen“ kategorisiert und
- die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können.

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